Vergütung

Als Heilpraktikerin rechne ich privat mit dem Patienten ab. Für Heilbehandlungen in der Humanmedizin fällt nach § 4 Nr. 14 UStG keine Mehrwertsteuer an; in Bezug auf die Ernährungsberatung bin ich als Kleinunternehmer nach § 19 Nr. 1 UStG  von der Mehrwertsteuer befreit.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Heilbehandlung beim Heilpraktiker leider nicht. Die privaten Krankenkassen und private Zusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten teilweise. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Die Ganzheitliche Ernährungsberatung, wie ich sie anbiete, wird von den Krankenversicherungen nicht übernommen. Es gibt Ernährungsberatungen, bei denen das möglich ist. 

Erstanamnese (60 Minuten) € 130,00

Folgebehandlung (30 Minuten) € 65,00

Sie erhalten nach der Behandlung eine Rechnung über Ihre Behandlung. Diese bezahlen Sie bitte vor Ort mit Ihrer EC-Karte. Ich akzeptiere keine Kreditkarten und auch kein Bargeld.